Herzlich willkommen auf den Internetseiten der Deutschen Gesellschaft für Baurecht e.V.!
Die Deutsche Gesellschaft für Baurecht e.V. verfolgt gemäß ihrer Satzung den Zweck, das öffentliche und private Baurecht sowie alle angrenzenden Rechtsgebiete (insbesondere Vergaberecht, Architekten- und Ingenieurrecht, Bauversicherungsrecht, Bauarbeitsrecht, Baustrafrecht und Bauinsolvenzrecht) im nationalen und internationalen Bereich zu pflegen und sämtliche Entwicklungen auf diesem Gebiet zu fördern.
Aus diesem Grund steht die Deutsche Gesellschaft für Baurecht e.V. in engem Kontakt zu Gesetzgebungsorganen, Verwaltungsbehörden sowie Gerichten des Bundes und der Länder. Sie ist mit Universitäten und Hochschulen partnerschaftlich verbunden. Seit Jahren arbeitet die Deutsche Gesellschaft für Baurecht e.V. mit Organisationen gleicher oder ähnlicher Zweckrichtung sowohl auf nationaler als auch auf internationaler Ebene zusammen. In Kooperation mit dem Deutschen Beton- und Bautechnikverein e.V. hat die Deutsche Gesellschaft für Baurecht e.V. die zum 01.01.2010 in Kraft getretene Streitlösungsordnung für das Bauwesen (kurz: SL Bau) entwickelt.
Ihren Mitgliedern bietet die Deutsche Gesellschaft für Baurecht e.V. zu vielen wichtigen Themen rund ums Bauen eine bundesweite Plattform zum fachlichen Gespräch, zur Fortbildung und zum Meinungsaustausch.
Hierzu vereint die Gesellschaft mit derzeit rund 1.000 Mitgliedern alle wichtigen Branchen der Bauwirtschaft und der Planer unter einem Dach. Bautechniker, Baubetriebler und Baujuristen (Richter, Rechtsanwälte, Syndikusanwälte) und Hochschulprofessoren zählen ebenso zum Mitgliederstamm wie private Unternehmen oder Institutionen der öffentlichen Hand.
Die Mitglieder treffen sich einmal im Jahr zur Mitgliederversammlung der Gesellschaft, zu der diese traditionell im Rahmen ihrer zentralen Veranstaltung, dem „Baurechtstreff“ in Frankfurt am Main einlädt. Vorträge namhafter Referenten stehen dabei für eine Informationsvermittlung aus erster Hand. Daneben veranstaltet die Deutsche Gesellschaft für Baurecht e.V. jährlich insgesamt 6 Rechtsprechungsveranstaltungen zum Vergaberecht, dem Privaten Baurecht und dem Öffentlichen Baurecht. Dort werden alle wichtigen Entscheidungen der Obergerichte aus dem vorangegangenen Jahr anhand eines Tagungsbandes besprochen.
Darüber hinaus bieten die 17 Arbeitskreise (8 Facharbeitskreise, 9 regionale Arbeitskreise) der Deutschen Gesellschaft für Baurecht e.V. Veranstaltungen zu interessanten Themen an. Bei diesen Treffen soll neben der inhaltlichen Diskussion vor allem auch der persönliche Kontakt zwischen den Mitgliedern –insbesondere auf lokaler Ebene– gefördert werden.
Neben den Arbeitskreisen ist seit November 2011 auch das Institut für Deutsches und Internationales Baurecht an der Humboldt-Universität zu Berlin integraler Bestandteil der Deutschen Gesellschaft für Baurecht e.V.. Bislang hat sich das Institut überwiegend mit dem öffentlichen Baurecht befasst. Künftig soll sich dessen Betätigungsfeld stärker auch auf den Bereich des privaten Baurechts einschließlich seiner Randgebiete erstrecken. Das Institut für Deutsches und Internationales Baurecht stellt naturgemäß das wissenschaftliche Arbeiten in den Vordergrund. Universitäre Veranstaltungen wie das Berlin-Darmstädter Baurechts-Kolloquium, das sich in Zusammenarbeit mit der Technischen Universität Darmstadt bereits vor Jahren etabliert hat, spiegeln diese Zielrichtung wieder.
Aktuelles:
Frankfurt am Main
Aktuelle Entscheidungen der Vergabekammern und Vergabesenate und ihre Auswirkungen auf Auftraggeber und Auftragnehmer
Frankfurt am Main
Die aktuelle Rechtsprechung der Oberlandesgerichte und des Bundesgerichtshofs zum privaten Baurecht
Oskar von Miller Forum, München
